Brille kaputt – was ist jetzt wichig?
Das haben fast alle Brillenträger schon einmal erlebt: Brille auf der Couch abgelegt, und jemand setzt sich drauf… Gestell durchgebrochen. Manchmal gibt es nur einen kleinen Schaden, der schnell vom Optiker repariert werden kann – oft lohnt sich die Reparatur allerdings nicht, und es wird schnell eine neue Brille benötigt. Das kann teuer werden.
Aber wer zahlt den Schaden eigentlich? Gibt es die Möglichkeit, das Geld über die Haftpflichtversicherung erstattet zu bekommen?
Schwierig wird es immer dann, wenn der Schaden innerhalb der Familie passiert, das heißt wenn mein Mann versehentlich auf meine Brille tritt. Wenn einem allerdings seine Brille beim „Getümmel“ auf dem Weihnachtsmarkt von der Nase „geschlagen“ wird, zahlt die Haftpflichtversicherung; ebenso wenn sie ordentlich abgelegt wurde auf dem Küchenschrank, und dann z. B. jemand einen Einkaufskorb daraufstellt. Wichtig zu wissen ist, dass die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur den Zeitwert einer Brille erststattet, d. h. wenn die Brille schon ein Jahr alt ist, kann die Differenz zum Kaufbetrag schon erheblich sein… So oder so ist es wichtig, dass die Versicherung sofort informiert wird, wenn eine Brille kaputt geht. Die meisten Haftpflichtversicherer schicken dann ein Schadensformular, das umgehend ausgefüllt und zurückgeschickt wird.
Meine Mutter gehört zu den Menschen, denen häufiger „Missgeschicke“ mit ihrer Brille passieren… ob sie die Brille nun verlegt, im Urlaub liegen lässt oder das Gestell zerbricht. Seit zwei Jahren hat sie eine Brillenzusatzversicherung. Es ist ein monatlicher Betrag zu zahlen, der sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers richtet. Hier gilt, wie man es auch von der Zahnzusatzversicherung kennt, die Regel, dass jüngere Menschen weniger Monatsbeitrag zahlen müssen. Die meisten Versicherungen bieten an, dass man alle zwei Jahre den Anspruch auf eine neue Brille hat. Der Betrag der (Zu-) Zahlung richtet sich nach dem Versicherungstarif. Weitere Leistungen können je nach Bedarf zusammengestellt werden: u. a. Augenlaser-OP-Kosten, Kontaktlinsen oder Reparaturservice.
Ob die Versicherung direkt beim Optiker oder über einen Versicherungsmakler abgeschlossen wird, bleibt Euch überlassen. Im Internet gibt es Vergleichsportale für Brillenversicherungen, u. a. hier.